DIE TWIN FLAME JOURNEY - SIE IST DEIN WEG ZURÜCK IN DIE LIEBE
Schön, dass du hier bist
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HI, Ich Bin Melanie!
Ich bin eine spirituelle Lehrerin, die Menschen dabei hilft, die Herausforderungen eines spirituellen Erwachens zu meistern, von vergangenem Schmerz zu heilen, ihr Herz zu öffnen und einen tiefen Sinn zu finden.
der Lehrer wartet darauf, dass die Schüler nach ihm suchen.
der Lehrer wird automatisch auftauchen. dein Job ist es, damit Anzufangen nach ihm zu Suchen. der Lehrer kommt von Selbst.
Ich arbeite als intuitive energetische Heilerin sowie Twin Flame Lehrerin und Mentorin. Mein vollständiges Erwachen war Anfang 2022, jetzt in UNION.
Es ist mir ein Herzensanliegen, dir in deinem Erwachens- und Aufstiegsprozess und allen Dualseelen, mit Hilfe von Gott zurück in die Union (die göttliche, allumfassende Einheit) zu helfen.
Die Einheit von Gott, Dir selbst und deiner Dualseele. Die Einheit von Allem-Was-Ist.
Du bist ein Kind Gottes und du bist zu einem besonderen Grund hier. Du bist hier, weil du die Menschen zurück in die Liebe bringen sollst. -Auszug meines eigenen Channelings-
Meine eigene Reise und der Weg zurück zu wahrer Spiritualität begann im Jahr 2017 mit der “unbewussten” Begegnung mit meiner Dualseele. Erst ungefähr 2 Jahre später, hörte ich zum ersten Mal eine innere Stimme, die mir klar zu verstehen gab, dass wir Dualseelen sind. Somit begann die bewusste Auseinandersetzung, die Suche nach Antworten und ein noch größeres Verlangen nach Heilung. Heilung meines Selbst, der sich wiederholenden Kreisläufe in meinem Leben und der Wunsch nach tiefer Ruhe und innerem Frieden.
Aus erster Hand und durch die Arbeit mit hunderten von Twin Flame Kunden und Klienten über die Jahre, weiß ich, wie überwältigend und auch verwirrend diese Verbindung sein kann.
Als ich diese Reise begann, hatte ich keine Ahnung was hier überhaupt passiert. Ich hatte nicht wirklich jemanden, an den ich mich wenden konnte. Selbst Therapeuten, kamen mit Standardthemen. Wende dich also nicht an einen Therapeuten. Es sei denn du hast sexuelle Gewalt oder ein anderes sehr schlimmes Trauma erfahren. Das wäre meine von Herzen kommende Empfehlung für dich. Ich habe einige Jahre damit verbracht Nachforschungen darüber anzustellen und nach und nach auch Methoden gelernt und entwickelt, um mit den vielen Herausforderungen umzugehen, die sich auf der Twin Flame Journey gezeigt haben.
Bitte nimm dir die Zeit, dich auf meiner Website umzusehen und schau dir gerne meine YouTube-Videos an, damit du dir ein Bild davon machen kannst, ob ich die richtige Person bin, um dich zu unterstützen.
Das bringe ich
für dich mit
Tiefes & Fundiertes Wissen & Die Alte Weisheit des Universums, Bedingungslose Liebe
LebensFreude
Stärke, Mut
&
Erfahrung
Empathie & Leadership Auf Augenhöhe
Unglaublich Zuverlässige, Sensible & Richtige Intuition
Natürlichkeit
&
Leichtigkeit
Starke SelbstLiebe
Perfekt
Unperfekt
Die Begegnung mit deiner Dualseele und somit die Reise des Erwachens, kann dein ganzes Leben ins Chaos stürzen.
Wenn du verstehst, was die Wahrheit der Reise ist, was mit dir in diesem Prozess geschieht und wie sie die Kundalini - Energie in dir erweckt und wie diese Reise dazu da ist, dich mit deiner ursprünglichen Seelen - Essenz wieder in Einklang zu bringen…
Wenn die Schlafende Schlange der Kundalini in dir entflammt, kann das dazu führen, dass du alles in deinem Leben in Frage stellst und dich extrem verwirrt fühlst!!!
Doch wenn du erst einmal etwas über die Reise und den Prozess gelernt hast, fängst du an, dich auf einer wirklich tiefen, einzigartigen und wunderschönen Ebene auf dich selbst zu konzentrieren.
Die Twin Flame Journey ist eine zutiefst magische Reise, die mit dem Verstand nicht verstanden werden kann. Es ist eine Reise, die deine innere Wahrheit erweckt… Zu Beginn kann es sich wie das komplette Gegenteil anfühlen, mit einem chaotischen Verstand, den ständigen Rückzügen deiner Dualseele, den unbeantworteten WhatsApp Nachrichten, tausend Fragen und nichts macht mehr Sinn. Ich glaube ganz fest daran, dass du und auch jeder andere Mensch, mit den richtigen Schritten wieder zur Einheit gelangen kann.
DU HÄLTST DEN SCHLÜSSEL ZUR VEREINIGUNG!
TESTIMONIALS
„Liebe Mel, es war mir bereits gestern klar und ist auch heute noch so. Sehr gerne buche ich deine persönliche Begleitung für 3 Monate. Unser Onlinegespräch und die Aufstellung haben mich tief berührt und hat ganz schön viel in mir ausgelöst. Ich kann schlecht in Worte fassen, was das alles ist, doch es hat in mir drin etwas verändert. Ich bin heute auch anders arbeiten gegangen. Kann nicht erklären wie, einfach anders. Herzensdank für die Zeit die du dir gestern für mich genommen hast und ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.“
— S. K.
„Liebe Mel, vor ein paar Monaten habe ich mich entschieden, dass ich zurück in die Union will. Du warst so nett und super sympathisch beim Erstgespräch, dass ich sofort die 6 Monats Begleitung gebucht habe. Und was soll ich sagen? Ich bin Gott so unendlich dankbar, dass er mich zu Dir geführt hat und das gerade DU meine Mentorin bist. Bei jedem unserer Termine nimmst du Dir soviel Zeit und wir arbeiten sehr intensiv. Es durfte schon so viel in Heilung gehen. Alleine hätte ich das nie geschafft. Ich danke Dir von Herzen dafür.“
— G. St.
Du möchtest eine intensive, persönliche Begleitung die dich auf das nächste Level katapultiert?
CYBERMOBBING
IST
KEIN KAVALIERS-
DELIKT
CYBERMOBBING Hier einige Beispiele für Rechtsverstöße, die bei Cybermobbing vorliegen können: * Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) * Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186 & 187 Strafgesetzbuch) * Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch) Es ist EIN KLICK deine vermeintliche Anonymität zu prüfen und zu verfolgen, sowie zu sehen. Natürlich darf man seine Meinung frei äußern. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 GG). Diese Freiheit endet aber dort, wo andere in ihren Rechten verletzt werden. Dann kann eine Äußerung eine Straftat sein, vor allem, wenn es sich um eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handelt. Eine Beleidigung (§ 185 StGB) begeht, wer eine andere Person beschimpft oder etwas sagt, um die Person als wertlos zu bezeichnen. Bloße Unhöflichkeiten und Äußerungen im vertraulichen Raum (zum Beispiel im Familienkreis) stellen aber meistens noch keine Beleidigung dar. Wer gegenüber einer Person, die zu einer bestimmten Gruppe (zum Beispiel Jüdinnen und Juden oder Muslime) gehört, gegen diese Gruppe hetzt (zum Beispiel sie beschimpft oder verleumdet), kann eine verhetzende Beleidigung[§ 192a StGB] begehen. Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) behauptet eine Person etwas über eine andere Person, das nicht erweislich wahr ist und die Ehre dieser Person verletzen kann. Es wird also einer Person etwas unterstellt, was die Öffentlichkeit als verachtenswert beurteilen könnte, was aber nicht zutrifft oder vielleicht zutrifft, aber nicht sicher bewiesen werden kann. Ist die Täterin oder der Täter sicher, dass die behauptete Tatsache nicht stimmt, liegt sogar eine Verleumdung (§ 187 StGB) vor, die noch härter bestraft werden kann als die üble Nachrede. Neben Beleidigungen können auch bestimmte Äußerungen, die bedrohlich wirken, bestraft werden. Eine Nötigung (§ 240 StGB) liegt vor, wenn jemand einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt und dafür entweder Gewalt anwendet oder mit etwas droht, wovor die andere Person Angst hat. Im Internet kann das beispielsweise die Androhung sein, persönliche Umstände der betroffenen Person (zum Beispiel Fotos) zu veröffentlichen. Es kann auch Gewalt gegen eine Person (zum Beispiel Schläge) oder ihre Sachen (zum Beispiel Beschädigungen) angedroht werden. Geht es der Täterin oder dem Täter darum, Geld von der anderen Person zu erlangen, kann dagegen eine Erpressung in Betracht kommen. Strafbar ist es, einer Person anzudrohen, dass gegen sie oder eine ihr nahestehende Person ein Verbrechen oder eine andere schwere Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert begangen wird. Darunter fällt zum Beispiel die Ankündigung, die Person zu verprügeln. Es kann sich dann um eine Bedrohung handeln (§ 241 StGB). Die Erpressung (§ 253 StGB) setzt voraus, dass die Täterin oder der Täter Gewalt gegen eine Sache anwendet oder mit etwas droht, wovor die andere Person Angst hat, um die andere Person dazu zu bringen, etwas aus ihrem Vermögen (zum Beispiel Geld) an die Täterin oder den Täter herauszugeben. Dazu gehört nach der heimlichen Installation einer Schadsoftware, durch die das Betriebssystem und die Festplatten verschlüsselt werden, zum Beispiel die Forderung, einen bestimmten Geldbetrag zu bezahlen, damit der gesperrte Rechner wieder freigeschaltet wird. Von „lästig“ bis „bedrohlich“ ist es oft nur ein kleiner Schritt: Cyberstalking kann Betroffene schwer belasten Als Cyberstalking wird bezeichnet, wenn einer Person mit digitalen Mitteln nachgestellt wird. Cyberstalking kann viele Formen haben – vom wiederholten Kontaktieren auf Social-Media-Plattformen und mit Messenger-Diensten über das Sammeln oder Veröffentlichen privater Informationen und Bilder bis hin zum Identitätsdiebstahl. In den meisten Fällen sind es Personen aus dem privaten Umfeld, die Betroffenen online nachstellen. Cyberstalking erfüllt grundsätzlich den Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 Absatz 1, StGB). Mehr dazu auf unserem Merkblatt Stalking. Hass im Internet kann sich auch darin zeigen, dass gegen Personen oder Gruppen gehetzt wird. So werden beispielsweise öffentlich Geflüchtete angefeindet oder es werden ihnen pauschal Straftaten unterstellt. Manchmal werden sogar Gewaltaufrufe gegen ausländische Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Derartige Äußerungen können eine Volksverhetzung darstellen, die hart bestraft werden kann (§ 130 StGB). Eine Volksverhetzung liegt vor, wenn bestimmte Gruppen der Bevölkerung oder auch Einzelne, die zu dieser Gruppe gehören, in der Öffentlichkeit besonders verletzend beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Auch Äußerungen, die zum Hass gegen diese Gruppen oder Einzelne aufstacheln können, fallen darunter. Ebenso Aufrufe zu Gewalttätigkeiten oder zu diskriminierenden Behandlungen. Wenn Täterinnen oder Täter über das Internet Aufrufe zu Straftaten gegen andere Menschen verbreiten oder bestimmte Straftaten androhen, kann das als Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) oder als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) strafbar sein. Wer eine schwere Straftat (zum Beispiel einen Mord) im Internet billigt, kann sich nach § 140 StGB strafbar machen. Darunter fällt sowohl Lob für eine begangene Straftat, als auch das Gutheißen einer noch nicht begangenen Straftat. Bedrohlich und einschüchternd wirken auch sogenannte Feindeslisten. Hierbei werden personenbezogene Daten (zum Beispiel Namenslisten und Adressen) anderer Personen im Internet veröffentlicht. Die betroffenen Personen können durch das Bekanntwerden ihrer Daten Opfer von Straftaten werden. Ein solches Verhalten kann nach § 126a StGB strafbar sein.
Wenn du hier oder auf meinem YouTube Kanal Unterstellungen, Verleumdungen, Hasstiraden, Vergleiche mit Sektenführern und anderen Internet - Gurus und Größenwahnsinnigen oder ähnliches mir gegenüber aufstellst, wird JEDES Vergehen, SOFORT gemeldet. Es ist EIN KLICK, deine vermeintliche “Anonymität” aufzudecken und nachzuverfolgen, sowie strafrechtlich anzuzeigen.
Verena König: Trauma durch Mobbing
DU MACHST DEN UNTERSCHIED
Wie Dein Kauf Einen Unterschied Macht